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Seit 2002 gilt bereits die Verpflichtung bei Neubau und nach wesentlichen Änderungen von Bestandsgebaäuden einen Energieausweis zu erstellen. Bild Energiepass

Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde die Ausstellung von Energieausweisen für alle Bestandsgebäude eingeführt. Somit muss zukünftig bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. als Gebäudeenergieberater des Handwerks stelle ich Energieausweise für Wohngebäude und in Kooperation mit Partnerbüros auch für Nichtwohngebäude aus.

Die Kennwerte in den Ausweisen geben den jährlichen Energieverbrauch bzw. Energiebedarf eines Gebäudes je m² Nutzfläche an. Man unterscheidet je nach Berechnungsverfahren zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis:

Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der bisherigen Bewohner dargestellt. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet.

Der Verbrauchsausweis ist die preislich günstigere Variante (geringerer Berechnungsaufwand). Jedoch ist er, was die Qualität des Gebäudes angeht, wenig aussagekräftig. Schon durch ein geändertes Nutzerverhalten einiger Bewohner kann der Verbrauchswert erheblich abweichen.

Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis ist die aufwendigere Variante, hierbei wird der Energiebedarf rechnerisch ermittelt.
Der Ausweis enthält Aussagen zur energetischen Qualität der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach usw.), er bewertet die Qualität der Heizungsanlage und der eingesetzten Energieträger
(Strom, Gas, Sonne etc.).

Wann Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise:

  • Baujahr bis 1965: Bedarfsausweis ab 01.07.2008
  • Baujahr 1966 bis 1977: Bedarfsausweis ab 01.01.2009
  • Baujahr ab 1978: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009

Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise:

  • Baujahr bis 1965: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.07.2008
  • Baujahr ab 1966: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009


Ausstellung Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

Dieser Energieausweis ist ein Kennwert für den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.

  • kostengünstig
  • Gültigkeit 10 Jahre

Benötigt werden die Verbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre.

Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) auf Basis der Gebäudedaten berechneter Wert für den Energiebedarf

  • wird benötigt für das "KfW-Effizienzhaus"oder besser
  • aussagekrätiger als Verbrauchsausweis Gütigkeit 10 Jahre

Hinweis:
Es ist grundsätzlich für Wohngebäude der Bedarfsausweis zu empfehlen, da sich nur so ein vom Nutzverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis ergibt.

Nichtwohngebäude: Energieausweispflicht ab dem 01.07.2009

Seit dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude ebenfalls einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut sichtbar aushängen.

Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser.

Energiekennwerte für den Energieausweis werden nach der DIN 18599 berechnet und sind wesentlich komplexer bei der Erstellung. Somit ergibt sich ein höherer Arbeitsaufwand.

Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen wir u.a. in Kooperation mit Partnerbüros. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.